Zum Stichtag 02. Januar 2021 hat sich einiges im Bereich Förderung von Einzelmaßnahmen getan. Denn mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, neue Marktanreize für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Was hat sich geändert?
Das BEG fasst im Grunde das bisherige Gebäudesanierungsprogramm (EBS), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energie im Wärmemarkt (MAP), zusammen. Daraus resultieren die drei Teilprogramme
- Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden (BEG WG),
- Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWF) und
- Einzelmaßnahme an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM).
Auch bei der Beantragung ist nicht länger die KfW zuständig, denn das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt von nun an die Antragsstellung für die zuvor genannten Teilprogramme. Verschiedene Fördermaßnahmen können nun vereinfacht in einem einzigen Antrag erfasst werden, was in einem geringeren Aufwand für Bauherren resultiert.
Neben dieser Vereinfachung können Antragssteller nun flexibel bei jeder Maßnahme zwischen Zuschuss- oder Kreditförderung wählen und auch von erhöhten Förderquoten beim Neubau oder der Sanierung von Effizienzhäusern profitieren.
Wer zudem seine Heizung durch Effizienz-steigernde Smart-Home-Funktionen erweitert, kann nun erstmals eine Förderung durch die BAFA in Anspruch nehmen. Schlussendlich wird auch ein erhöhter Fokus auf Vollsanierungen gelegt, welche durch einzelne Sanierungsmaßnahmen erreicht werden und denen individuell erstellte Sanierungsfahrpläne (iSFP) zu Grunde liegen.
Auf den Seiten des BMWi finden Sie seit Beginn des Jahres eine umfangreiche Fragen- und Antworten-Sektion, welche eine Vielzahl an Sachverhalte kurz und verständlich erklärt. Bleiben dennoch Fragen übrig, freuen wir uns, Sie im Hinblick auf die Sanierung Ihres Heizkonzepts beraten zu dürfen!